Ziel des Seminars
Sie informieren sich über Ihre Rechte und Pflichten als Interner Revisor bei der Aufdeckung von Straftaten und erfahren, welche Beweissicherungsmaßnahmen Sie durchführen müssen.
Seminarinhalt
Dolose Handlungen können nur dann verfolgt werden, wenn die Arbeit der Internen Revision frei von Fehlern in der Rechtsanwendung und Beweiserhebung ist. Gleichzeitig muss sich jeder Interne Revisor persönlich absichern, um nicht selbst angreifbar zu werden und Gefahr zu laufen, selbst in die strafrechtliche Schusslinie zu geraten. Im Vordergrund steht daher die sichere und einwandfreie Anwendung des geltenden Rechts.
Das Seminar bietet den Teilnehmern einen detaillierten Überblick über einschlägige Delikte und den rechtssicheren Umgang mit ihnen in der Revisionspraxis. Sie lernen, wirtschaftskriminelle Handlungen einwandfrei zu identifizieren, ohne sich selbst strafbar zu machen.
Seminarablauf
Grundlagen der Strafbarkeit
- Ablauf von Ermittlungs- bzw. Strafverfahren
- Handlungsmöglichkeiten bei Strafverfahren gegen das Unternehmen bzw. Mitarbeiter der Internen Revision
- Täterschaft und Teilnahme – mögliche Vorwürfe gegen die Interne Revision selbst
- Strafrechtliche Risiken für die Interne Revision als Anstifter oder Beihelfer
- Anweisungsfälle und das Spannungsverhältnis zwischen Dienstpflicht und eigener Strafbarkeit
- Arbeitsrechtliche Folgen für Beschäftigte der Internen Revision
Persönliche Risiken für Interne Revisoren
- Falschaussagen
- Falsche Verdächtigung
- Beleidigung
- Nötigung
- Freiheitsberaubung
EDV-Strafrecht
- Kernelemente des Computerstrafrechts
- Einsatz von Aufklärungssoftware durch die Interne Revision
- Abgrenzung legalen Ermittelns von strafbarem Hacking
Einzelne Delikte richtig erkennen und zuordnen
- Straftaten im Vermögensbereich
- Straftaten im Urkundsbereich
- Straftaten im Bereich Korruption
- Geldwäsche
- Steuerhinterziehung
Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
- Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (VerSanG)
HÖCHST BRISANT – AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN:
Mitarbeiter/-innen der Internen Revision können sich durch Unterlassen strafbar machen (BGH, Urt. v. 17.7.2009 – 5 StR 394/08 = BGHSt 54,44). Auf der anderen Seite können Ermittlungsergebnisse bei „falscher“ Vorgehensweise unbrauchbar werden (BAG, Urt. v. 20.6.2013, 2 AZR 546/12 – Spindkontrolle). Das Seminar dient der Eingrenzung strafrechtlicher Aspekte der täglichen Arbeit der Internen Revision und damit auch der Begrenzung persönlicher Risiken.
TOP Aktuell:
Entwicklung des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft mit dem „Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten“, kurz „VerSanG“.
Ihre Referenten
Guido-Friedrich Weiler
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht
Guido-Friedrich Weiler ist Inhaber der Kanzlei-Weiler, die sich vornehmlich auf die arbeitsrechtliche Begleitung sowie vorinsolvenzliche Beratung spezialisiert hat. Er besitzt, neben einer Bankausbildung, über achtzehn Jahre Erfahrung als zugelassener Rechtsanwalt sowie die ausgewiesene Expertise als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt…
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