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Recht für Revisoren II

Dolose Handlungen aufdecken, ohne sich selbst arbeits- oder strafrechtlich angreifbar zu machen

Grundlagenseminar

Nächste Termine
  • 17.09.2026 (Eschborn bei Frankfurt/M.)
  • 10.03.2027 (ortsunabhängig)
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Guido-Friedrich Weiler
CPE
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Höchst brisant

Das Seminar dient der Eingrenzung strafrechtlicher Aspekte der täglichen Arbeit der Internen Revision und damit auch der Begrenzung persönlicher Risiken.

TOP Aktuell: Anwendung und Umgang mit Erkenntnissen aus den aktuellen Hinweisgeberschutzrichtlinien

Dolose Handlungen sicher aufdecken, ohne selbst arbeits- oder strafrechtlich angreifbar zu werden: In diesem Seminar erfahren Sie, worauf es bei Ermittlungen, Beweissicherung und rechtlicher Bewertung ankommt. Sie erhalten einen Überblick über relevante Delikte, persönliche Risiken und EDV-strafrechtliche Fragen.

Nach dem Seminar können Sie Verdachtsfälle sicherer einordnen, Beweissicherungsmaßnahmen rechtlich sauber durchführen und Ihre Rolle als Interner Revisor besser absichern.

Ziele des Seminars

  • Sie handeln bei der Aufdeckung von Straftaten sicherer und kennen Ihre Rechte und Pflichten als Interner Revisor.
  • Sie wissen, welche Beweissicherungsmaßnahmen erforderlich sind und wie Sie rechtliche Fehler vermeiden.
  • Sie reduzieren persönliche arbeits- und strafrechtliche Risiken in Ihrer Revisionsarbeit.
  • Sie diskutieren typische Szenarien bei Mitarbeitergesprächen und Durchsuchungen rechtssicher ein.
  • Sie bewerten dolose Handlungen fundierter, ohne sich selbst angreifbar zu machen.

Inhalte

  • Grundlagen der Strafbarkeit: Ermittlungs- und Strafverfahren, Handlungsmöglichkeiten sowie strafrechtliche Risiken der Internen Revision einordnen.
  • Persönliche Risiken für Interne Revisoren: Falschaussagen, falsche Verdächtigungen, Beleidigung, Nötigung und Freiheitsberaubung rechtlich bewerten.
  • EDV-Strafrecht: Computerstrafrecht, Aufklärungssoftware und die Grenze zwischen legaler Ermittlung und strafbarem Hacking verstehen.
  • Einzelne Delikte richtig erkennen und zuordnen: Vermögensdelikte, Urkundsdelikte, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung unterscheiden.

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Guido-Friedrich Weiler

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht | Kanzlei Weiler

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Rechtssicherheit bei Verdachtsfällen

Klare Orientierung zu Rechten und Pflichten

Sicherer Umgang mit Beweissicherung

Diskussion typischer Revisionsszenarien

Schutz vor persönlichen Risiken

Aktuelle Themen aufgegriffen

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