Mit Compliance (engl. „Befolgung) ist im Kern die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwillige Kodizes der Unternehmen gemeint.
Die European Confederation of Institutes of Internal Auditing (ECIIA) und die Federation of European Risk Management Associations (FERMA) hat im Juli 2011 in ihrem EU Green Paper “The EU corporate governance framework” unter anderem auch die Einordnung von Compliance und Interner Revision innerhalb der Corporate Governance eines Unternehmens definiert. In diesem sogenannten Drei-Linien-Modell („Three lines of defence“ / kurz: TLoD) wird die Herangehensweise beider Organisationen an Risiken in Unternehmen und Organisationen beschrieben.
Das Modell beschreibt drei Verteidigungslinien: In der ersten Verteidigungslinie handelt es sich um den Bereich der Risikosteuerung des operativen Managements. Die zweite Verteidigungslinie beinhaltet die Risikoüberwachung mit ihren Bereichen Controlling, Risikomanagement und Compliance. In der dritten Linie befindet sich die prozessunabhängige Überwachung durch die interne Revision.
Eine Abgrenzung von Interner Revision (IR) und Compliance ist schwierig. Betrachtet man die Aufgaben beider Abteilungen, stellt man fest, dass diese in vielen Punkten identisch sind und deshalb nur schwer voneinander abgrenzbar. Nur in der Finanzbranche, insbesondere bei Kredit- und Finanzinstituten, hat der Gesetzgeber eindeutige Regeln für IR und Compliance festgelegt.
Darüber hinaus führt die Interne Revision umfassende Prüfungen der Compliance-Funktion durch: So prüft die Interne Revision im Auftrag des Compliance-Office in Verdachtsfällen hinsichtlich Compliance-Verstößen den Sachverhalt. Die Ergebnisse der Überführung gehen an das Compliance zurück, welches gegebenenfalls über Sanktionen entscheidet.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) definiert im Prüfungsstandard 980 Compliance-Management-Systeme, als „die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen“.
Durch die Vermeidung von Risiken für Regelverstöße trägt das Compliance-Management zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich effizienten Unternehmenssteuerung bei.
Neben dem Ziel im Unternehmen die Einhaltungen von Gesetzen, Richtlinien und unternehmenseigener Kodizes zu verfolgen, hat das Compliance die Aufgabe Compliance-Risiken dadurch zu managen, dass es durch geeignete Maßnahmen auf das Verhalten und die innere Einstellung aller Mitarbeiter eines Unternehmens einzuwirken versucht. Das Compliance-Management gewährleistet ein wirksames dauerhaftes rechtskonformes Verhalten des Unternehmens und seiner im Unternehmen handelnder Personen.
Bisher besteht, ausgenommen in der Finanzbranche, keine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Compliance-Organisation. Die Entscheidung ob ein Compliance-System im Unternehmen geschaffen wird, liegt hier einzig bei der Geschäftsführung.
Verschiedene Organisationsformen sind möglich:
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